Eine weitere Norm im deutschen Urlaubsrecht ist europarechtlich mindestens zweifelhaft. Konnte bislang ein Arbeitgeber davon ausgehen, dass vom Arbeitnehmer nicht genommener Urlaub verfiel, wird dieses angesichts einer Entscheidung des europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 6. November 2018 für die Zukunft mindestens fraglich sein. Lesen Sie in unserem aktuellen JUS-Letter Arbeitsrecht, woauf Sie als Arbeitgeber jetzt achten sollten.
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