Mit Urteil vom 15.01.2015 (Az.: C-573/13) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zugunsten der Verbraucher geurteilt und zur Darstellung von Flugpreisen in elektronischen Buchungssystemen ein wegweisendes Urteil gesprochen. Wer einen Flug online bei einer Fluggesellschaft bucht, muss von dieser sofort den Endpreis angezeigt bekommen, urteilt der EuGH.
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