Der BGH hat in aktuellen Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Untersuchungsausschuss klargestellt, dass Insolvenzverwalter berechtigt sind, Berufsgeheimnisträger wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, soweit die Angelegenheit die Insolvenzmasse betrifft.
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