Infolge der Schuldrechtsreform 2022 kommt es schon zum 1. Juli 2022 zu einer wichtigen Änderung für E-Commerce-Händler: Unternehmer, die online entgeltliche Langzeitverträge mit Verbrauchern abschließen, müssen eine Kündigungsschaltfläche (Kündigungsbutton) auf der Webseite vorhalten, wenn Verbraucher über die Webseite Verträge abschließen können oder konnten.
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