Compliance

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Die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und moralisch-ethischer Vorgaben (Compliance) ist für alle Unternehmen entscheidend und vor dem Hintergrund der Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und Organe ein elementarer Bestandteil der Unternehmensführung. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen sowohl national als auch international immer komplexer, so dass leicht eine Regelung oder eine Rechtspflicht übersehen werden kann. Verstöße beispielsweise im Steuer- oder Wettbewerbsrecht können zu drakonischen Strafen und erheblichen Reputationsschäden führen. Eine verantwortungsbewusste und langfristig orientierte Unternehmensführung kommt daher ohne ein Compliance Management System nicht aus.

Kern unseres Compliance Teams sind die beiden Partner Dr. Georg Jaster und Dr. Dominik Wagner, LL.M. Letzterer ist durch die Compliance Academy GmbH und das Viadrina Compliance-Center als Approved Compliance Officer zertifiziert. Seit 2018 komplettiert die verbundene Beratungsgesellschaft TIGGES DCO unser Beratungsangebot im Bereich Compliance.

So können wir Sie unterstützen:

  • Beratung zur Organ- und Geschäftsführerhaftung
  • Entwicklung und Implementierung von maßgeschneiderten Compliance Managementsystemen
  • Tax Compliance Management Systeme
  • Compliance im Zusammenhang mit Transaktionen
  • Compliance Audits & Risikoanalysen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Errichtung von Whistleblowing-Systemen
  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht, u.a. Korruption, Geldwäsche, Betrug, Untreue

 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Georg Jaster
jaster@tigges.legal
+49 211 8687 145

Dr. Dominik Wagner, LL.M.
wagner@tigges.legal
+49 211 8687 125

Matthias Klagge, LL.M.
klagge@tigges.legal
+49 211 8687 134

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TIGGES Team Compliance

compliance IM fokus

AKTUELLES

02.08.2022

Geschäftsführer sind verpflichtet Compliance Management Systeme einzurichten

Geschäftsführer sind zur Einrichtung eines Compliance Management Systems verpflichtet, also zu organisatorischen Vorkehrungen, die die Begehung von Rechtsverstößen durch die Gesellschaft oder deren Mitarbeiter verhindern. Dies hat das OLG Nürnberg in seiner Entscheidung vom 30. März 2022 noch einmal ausdrücklich bestätigt (Az. 12 U 1520/19). 

 

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Aktuelles

12.11.2020

Das geplante Lieferkettengesetz – eine Herausforderung auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht

Seit mehreren Jahren wird die Notwendigkeit eines Gesetzes diskutiert, auf dessen Grundlage Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltverstößen innerhalb von globalen Lieferketten zur Verantwortung gezogen werden können. Wir haben den Stand der Diskussion zum sog. Lieferkettengesetz zusammengefasst. 

 

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