Insolvenzrecht

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Unsere insolvenzrechtliche Praxis konzentriert sich auf die Beratung nationaler und internationaler Gläubiger vor und in der Insolvenz eines Geschäftspartners. Durch rechtzeitige Beratung lassen sich bereits frühzeitig die Weichen so stellen, dass der betriebsrelevante Geschäftspartner den Weg aus der Krise findet oder zumindest die Risiken für den eigenen Geschäftsbetrieb minimiert werden.

Mit der Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, kommt es durch die Bestellung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters zu einem Wechsel der handelnden Personen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und Forderungen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Regelmäßig sehen sich auch ausländische Unternehmen in Deutschland insolvenzrechtlichen Rückforderungsansprüchen ausgesetzt - in der Beratung und Abwehr für diese Unternehmen haben wir umfangreiche Erfahrung.

So können wir Sie unterstützen:

  • Präventive und krisensichere Vertragsgestaltung
  • Beratung bei der Insolvenz in der Lieferkette
  • Vertretung in Insolvenzverfahren, Eigenverwaltung sowie Schutzschirmverfahren einschließlich Geltendmachung von Masse- und Insolvenzforderungen sowie Aus- und Absonderungsrechten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Insolvenzanfechtungen sowie deren Durchsetzung für Insolvenzverwalter
  • Kauf und Verkauf von Unternehmen aus der Insolvenz
  • Internationales Insolvenzrecht

 

Ihr Ansprechpartner

Dr. Jan Hermeling

Dr. Jan Hermeling
hermeling@tigges.legal
+49 211 8687 138

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insolvenzrecht IM fokus

aktuelles

19.09.2021

BGH: Feststellung einer Schadensersatzforderung zur Insolvenztabelle bindet (Verkehrs-)Haftpflichtversicherer nicht

Der BGH hat mit einer im März 2021 veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass auch im Falle der Feststellung eines Schadensersatzanspruchs zur Insolvenztabelle die Einstandspflicht eines etwaigen Haftpflichtversicherers gesondert zu prüfen ist.

 

 

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Aktuelles

18.02.2021

BGH: Insolvenzverwalter darf Berufsgeheimnisträger von Schweigepflicht entbinden

Der BGH hat in aktuellen Beschlüssen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Untersuchungsausschuss klargestellt, dass Insolvenzverwalter berechtigt sind, Berufsgeheimnisträger wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien, soweit die Angelegenheit die Insolvenzmasse betrifft. 

 

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