Wichtiger Hinweis für Betreiber von Online-Shops und Dienstleistungsportalen: Ende der EU-Plattform für Online-Streitbeilegung

.

Das Ende der EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) rückt näher! Am 20. Juli 2025 wird sie endgültig eingestellt. Das hat konkrete Auswirkungen auf Ihre Webseite und Ihre Rechtstexte. Patrick Jörg Kaatz aus unserem Kompetenzteam IP & IT & Wettbewerbsrecht hat die wichtigsten To-dos zusammengestellt.

Was Sie jetzt tun müssen:

  • Bis 19. Juli 2025: Belassen Sie den ODR-Hinweis mit Link und Teilnahme-Erklärung auf Ihrer Webseite, um Abmahnungen vorzubeugen. Stellen Sie jedoch sicher, dass keine Beschwerdeeinreichung mehr möglich ist.
  • Ab 20. Juli 2025: Entfernen Sie den ODR-Hinweis vollständig von Ihrer Webseite, aus AGB, Impressum und Angebots-E-Mails. Andernfalls droht der Vorwurf irreführender Angaben.
  • Unterlassungserklärungen: Falls Sie wegen ODR-Hinweis-Verstößen bereits Unterlassungserklärungen abgegeben haben, können und sollten Sie diese prüfen und gegebenenfalls kündigen.

Was bleibt? 

Die Pflicht zur Information über alternative Streitbeilegungsverfahren nach § 36 VSBG bleibt bestehen. Sie müssen weiterhin auf Ihrer Webseite und in den AGB erklären, ob Sie zur Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung bereit sind und gegebenenfalls auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.

Haben Sie noch Fragen? Unsere Kanzlei unterstützt KMU dabei, ihre Webseiten rechtssicher zu gestalten und auf dem neuesten Stand zu bleiben! Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben! 

 

Der Autor sowie Ihre gewohnten Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!

Patrick Jörg Kaatz

Patrick J. Kaatz
kaatz@tigges.legal
+49 211 8687 165