Der Verlust wertvoller Gegenstände ist immer wieder Gegenstand transportrechtlicher Entscheidungen. Dieses betrifft sowohl die Personen- als auch die Güterbeförderung. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 16 U 66/12, wesentliche Leitlinien für die Luftbeförderung zusammengefasst.
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