Update Transport- und Steuerrecht: Neue Umsatzsteuerpflicht bei der Ein- und Ausfuhr für Güter-Beförderer

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Zum Jahreswechsel 2021/2022 ist es zu einer bedeutenden Änderung bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Beförderungsleistungen gekommen. Bereits im Jahr 2017 hatte der EuGH entschieden, dass die Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Beförderungsleistungen nur vom unmittelbaren Beförderer in Anspruch genommen werden kann. Unterfrachtführer und weitere Beteiligte müssen dagegen mit Umsatzsteuer abrechnen.

Die Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung hierzu erlassen, die am 31.12.2021 ausgelaufen ist.

Ab dem 01.01.2022 ist es für alle Beförderer, die nicht unmittelbar vom Versender beauftragt werden, wichtig, die neuen umsatzsteuerlichen Regelungen zu beachten.

Mit unserer steuerlichen Erfahrung im Transportsektor unterstützen wir Sie hierbei gerne!

 

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Georg Schmidt

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Dr. Christiane Wiegand

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