Die Fragestellung, ob und wie Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen haben, hat mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 erheblichen Schwung bekommen. Die nun ganz frisch veröffentlichten Urteilsgründe des Gerichts erhöhen den Druck auf den Gesetzgeber nun endlich tätig zu werden.
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