Update zum Social-Media-Recht: Keine Pauschalsperre bei „Umgehungsverdacht“

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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift GRUR-Prax (Heft 2/2026) hat unsere Partnerin Micaela Schork eine Entscheidung des OLG Bamberg (Az. 4 U 62/25 e) unter die Lupe genommen. Die GRUR-Prax bietet zweimal im Monat einen praxisorientierten Überblick über wichtige Entscheidungen und Neuerungen im Gewerblichen Rechtsschutz sowie im Urheber- und Medienrecht.

Der Fall: Eine Plattform sperrte nicht nur den beanstandeten Kanal eines Influencers, sondern direkt alle seine weiteren Kanäle mit der Begründung einer „Umgehung". Das Landgericht Schweinfurt gab der Plattform zunächst recht – das OLG Bamberg sah das in der Berufung jedoch ganz anders. Die Kündigungs- und Sperrmitteilungen der Plattform seien mangels entsprechender vertraglicher Grundlage nicht als Kündigung des gesamten Nutzungsverhältnisses zu verstehen.

Die wichtigsten Takeaways für die Praxis:

  • Keine Pauschalsperren: Die bloße Weiternutzung bestehender Zweitkanäle ist keine unzulässige Umgehung, solange dort nicht die konkret beanstandeten Verstöße fortgesetzt werden.
  • AGB-Schranken: Plattformen müssen ihre Regeln in den AGB klar darlegen. Ohne spezifische Regelung in den Nutzungsbedingungen ist eine Gesamtsperrung unverhältnismäßig.
  • Existenzschutz: Da Influencer oft ihren Lebensunterhalt und Mitarbeiter über diese Kanäle finanzieren, sind irreparable Schäden bei Sperrungen zu befürchten. Das Gericht bejahte daher den Anspruch auf sofortige Freischaltung im Eilverfahren.

Fazit: Die Entscheidung ist ein wichtiger Baustein für die Fortentwicklung des Plattformrechts, sie setzt die Tendenz in der Rechtsprechung fort, Nutzerrechte gegenüber Plattformen zu stärken und die Vertragsauslegung an den Interessen des durchschnittlichen Nutzers auszurichten.

Die Urteilsbesprechung finden Sie in GRUR-Prax 2/2026 auf Seite 56 oder online hier.

Für Fragen stehet Ihnen das TIGGES IP-Team gern zur Verfügung.