Die Deutsche Bahn plant in den kommenden Jahren umfangreiche Generalsanierungen auf den Hochleistungskorridoren. Langfristig geplante Baumaßnahmen, darunter auch die Generalsanierungen, erfordern eine Konsultation zwischen der DB InfraGO und den Zugangsberechtigten. Grundlage ist die Richtlinie 402.0305 der DB InfraGO, die enge Fristen für Stellungnahmen vorsieht. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) misst diesen Fristen große Bedeutung bei: Im bestandskräftigen agilis-Beschluss vom 07.02.2025 stellte sie klar, dass Zugangsberechtigte ihr Recht auf Anhörung verlieren (Präklusion), wenn sie die vorgesehenen Fristen versäumen. Die Fristen, innerhalb derer Alternativen zum Konzept der monatelangen Vollsperrungen vorgebracht werden können, enden bereits rund drei Jahre vor Beginn der jeweiligen Maßnahme.
Daher ist es für alle Zugangsberechtigten entscheidend, die Termine für die sie betreffenden Generalsanierungen im Blick zu behalten und die vorgesehenen Konsultationszeiträume aktiv zu nutzen, um ihre betrieblichen Interessen einzubringen.
Die Konsultation erfolgt über das Portal KOMBau, in welchem die konkreten Fristen abrufbar sind. Aktuell werden die Stellungnahmefristen für die im Zielfahrplanjahr 2029 geplanten Maßnahmen relevant.
Inhaltliche Anforderungen an Stellungnahmen
Nach Abschnitt 14 der Richtlinie 402.0305 können Zugangsberechtigte insbesondere folgende Punkte adressieren:
- zeitliche Lage – etwa bestimmte Kalendertage, an denen Sperrungen ausgeschlossen werden sollten (z. B. wegen Großveranstaltungen)
- betroffene Streckenabschnitte – z. B. Hinweise, wenn und warum bestimmte Bahnhöfe oder Anschlussverbindungen zwingend erreichbar bleiben müssen
- Art der Sperrung – eingleisige Sperrung oder Totalsperrung
- Ersatzkonzepte – etwa alternative Bedienungsangebote oder Umleitungsstrecken
- weitere Überlegungen – alle zusätzlichen Aspekte, die für den eigenen Betrieb relevant sind
Tipp für die Praxis: KOMBau ist Chefsache
Die relevanten Fristen und Hinweise aus KOMBau sollten nicht nur in den Fachabteilungen beachtet, sondern auch auf Geschäftsleitungsebene verankert werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass sie in sämtliche Planungs- und Entscheidungsprozesse des Unternehmens einfließen.
Handlungsempfehlungen im Überblick
- Aktuelle Informationen und Fristen im KOMBau-Portal regelmäßig prüfen
- Stellungnahmefristen einhalten
- Stellungnahmen rechtzeitig und strukturiert vorbereiten
Die Einhaltung der engen Konsultationsfristen und die zielgerichtete Formulierung von Stellungnahmen sind für viele Zugangsberechtigte eine Herausforderung. Gerne unterstützt unser Team Rail Sie dabei, Ihre betrieblichen Belange rechtzeitig und wirksam einzubringen.
Die Autorin sowie Ihre gewohnten Ansprechpartner im Team Rail stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!

Gisela Hebrant, LL.M.
hebrant@tigges.legal
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