Neuer Gesetzentwurf für mobiles Arbeiten (Mobile Arbeit-Gesetz) - Was kommt auf die Arbeitgeber zu?

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In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Sicherheitsbeauftragter fasst Matthias Klagge, LL.M. den Gesetzentwurf für mobiles Arbeiten (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG) zusammen und beleuchtet, was nach derzeitigem Stand auf die Arbeitgeber zukommt. 

Hintergrund

Nachdem der erste Entwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz" (MAG) im Herbst des vergangenen Jahres vom Kanzleramt gestoppt wurde, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Anfang 2021 einen neuen Referentenentwurf zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs beleuchtet der hier nachzulesende Beitrag.

Zusammenfassend kommt Matthias Klagge zu dem Schluss, dass die Gesetzesinitiative einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, um die Entwicklungen der Arbeitswelt (Arbeit 4.0) rechtlich zu erfassen und angemessen einzuordnen – auch wenn der aktuelle Gesetzentwurf noch viele wichtige Fragen offenlässt.

 

Der Autor sowie Ihre gewohnten Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!

Matthias Klagge, LL.M.

Matthias Klagge, LL.M.
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