Künstliche Intelligenz (KI) transformiert Marketing und Vertrieb, indem sie Automatisierung und Personalisierung in großem Maßstab ermöglicht. Dies wirft jedoch auch rechtliche und ethische Fragen auf. Wichtige Regelwerke wie das deutsche Urheberrechtsgesetz, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Geschäftsgeheimnisgesetz legen strenge Regeln für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material, Datenschutz, Transparenz und Rechenschaftspflicht fest. Unternehmen müssen sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll und in voller rechtlicher Konformität eingesetzt wird.
KI-generierte Inhalte: Urheberrecht und Genauigkeit
Es ist wichtig zu verstehen, dass KI-Tools unbeabsichtigt urheberrechtlich geschütztes Material reproduzieren und damit das Risiko einer Verletzung schaffen können. Umgekehrt fehlt rein KI-generierten Texten oder Bildern möglicherweise die menschliche Kreativität und sie sind daher nicht urheberrechtlich geschützt, sodass andere sie frei wiederverwenden können.
Unternehmen bleiben rechtlich verantwortlich für die Richtigkeit der KI-generierten Inhalte und dafür, dass bei der Ausgabe keine urheberrechtlich oder anderweitig lizenzrechtlich geschützten Inhalte verwendet werden. Falsche oder irreführende Informationen, beispielsweise in Produktbeschreibungen, können gegen das UWG verstoßen. Eine menschliche Überprüfung vor der Veröffentlichung („human in the loop") ist daher unerlässlich. Da KI-Systeme auch unbeabsichtigt vertrauliche Daten offenlegen können, sind klare interne Richtlinien und Schulungen des Personals entscheidend, um solche Lecks zu verhindern.
Datenschutz: Einwilligung, Profiling und Tracking
KI-gesteuertes Marketing basiert oft auf der Verarbeitung personenbezogener Daten. Nach der DSGVO erfordert dies eine ausdrückliche Einwilligung oder eine andere gültige Rechtsgrundlage. Automatisierte Kampagnen, E-Mail-Marketing und Lead-Scoring erfordern in der Regel eine vorherige Opt-in-Zustimmung, um sowohl der DSGVO als auch dem UWG zu entsprechen.
Profiling und automatisierte Entscheidungen, die sich erheblich auf Einzelpersonen auswirken, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung oder menschlicher Aufsicht zulässig. Transparenz ist dabei der Schlüssel: Nutzer müssen über die Datenerfassung und KI-Verarbeitung informiert werden. Auch Tracking-Tools wie Cookies oder Verhaltensanalysen erfordern eine Einwilligung. Unternehmen sollten daher Zustimmungen dokumentieren, Verantwortlichkeiten mit KI-Anbietern definieren und von Anfang an einen „Compliance by Design"-Ansatz anwenden.
Automatisierte Werbung und Chatbots
KI-Chatbots und automatisierte Werbung gelten als „elektronische Kommunikation" im Sinne des UWG, was bedeutet, dass Werbekontakt eine vorherige Zustimmung erfordert. Bots dürfen nicht zur Umgehung von Spam-Bestimmungen verwendet werden. Werbung muss immer und klar als solche erkennbar sein.
Unternehmen haften für irreführende oder fehlerhafte Informationen, die von Chatbots bereitgestellt werden, genauso wie für menschliche Mitarbeiter. Regelmäßiges Monitoring, Testen und konservative Programmierung helfen, Fehler und Manipulation zu verhindern.
Transparenz und Menschliche Aufsicht
Transparenz und Rechenschaftspflicht müssen jeglichen KI-Einsatz leiten. Unternehmen sollten klar offenlegen, wann KI-Systeme eine signifikante Rolle spielen, und die Entscheidungen der Modelle sowie menschliche Eingriffe dokumentieren. Eine kontinuierliche menschliche Aufsicht ist unerlässlich, um Fehler zu korrigieren, Fairness zu gewährleisten und Vertrauen zu erhalten.
Fazit
KI bietet leistungsstarke Werkzeuge für Innovation, Effizienz und Personalisierung im Marketing. Doch diese Vorteile gehen mit rechtlichen Verantwortlichkeiten einher. Die Einhaltung von Datenschutz-, Wettbewerbs- und Vertraulichkeitsgesetzen ist nicht verhandelbar. Mit klaren Richtlinien, Transparenz und kontinuierlicher Aufsicht können Unternehmen das Potenzial von KI sicher und gesetzeskonform ausschöpfen.

Sie suchen kompetente Beratung oder haben Fragen zu unserer Kanzlei?
Rufen Sie uns gerne unter der Nummer 0211 8687-0 an.
Sie suchen kompetente Beratung oder haben Fragen zu unserer Kanzlei?
Kontaktieren Sie uns gerne.
Kontaktformular