Praxiswissen Transportrecht

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Mit Urteil vom 15.01.2015 (Az.: C-573/13) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zugunsten der Verbraucher geurteilt und zur Darstellung von Flugpreisen in elektronischen Buchungssystemen ein wegweisendes Urteil gesprochen. Wer einen Flug online bei einer Fluggesellschaft bucht, muss von dieser sofort den Endpreis angezeigt bekommen, urteilt der EuGH.

1.
Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen der deutschen Fluggesellschaft Air Berlin und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2008. Die Verbraucherschützer hatten die Darstellung der Flugpreise im elektronischen Buchungssystem von Air Berlin beanstandet. Der Endpreis, also samt Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschlägen, wurde nur für den ausgewählten Flug ausgewiesen.

Damit aber verstoße die Fluggesellschaft nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen das europarechtlich geforderte Gebot der Transparenz. Die Verbraucherzentralen beriefen sich auf die EU-Verordnung (EG) Nr. 1008/2008, wonach Kunden in der Lage sein sollten, die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv zu vergleichen.

2.
Beim Gang durch die Instanzen folgten die jeweiligen Gerichte der Argumentation der Verbraucherschützer. Air Berlin rief daraufhin den Bundesgerichtshof an, der den Fall seinerseits zur Prüfung nach Luxemburg weiterreichte. Auch dort konnten sich die Verbraucherschützer nun durchsetzen.

Air Berlin hatte die Preisanzeige auf seiner Internetseite allerdings schon vor dem Urteil geändert.

3.
Die Praxis von Air Berlin aus dem Jahr 2008 wurde für rechtswidrig erklärt. Das damalige Buchungssystem stellte nach der Wahl des Datums und des Abflug- und Ankunftsflughafens die möglichen Flugverbindungen in einer Tabelle dar. Der Endpreis pro Person wurde nicht für jede aufgeführte Verbindung angegeben, sondern nur für die von Air Berlin vorausgewählte oder vom Kunden durch Anklicken ausgewählte Verbindung.

Der EuGH hat mit seinem Urteil klargestellt, dass Fluggesellschaften ihren Kunden bei Online-Buchungen von Anfang an den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren anzeigen müssen.

Ihr Ansprechpartner: Klaus-Peter Langenkamp