Gewerbliche Schutzrechte sichern: EORI-Nummer Voraussetzung für Antrag auf zollbehördliche Beschlagnahmung

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Der Schutz Ihres Geistigen Eigentums bzw. Ihrer Gewerblichen Schutzrechte (Marken, Design, Patente, Softwarerechte) hört an den EU-Außengrenzen nicht auf. Auch hier müssen Sie als Rechteinhaber Maßnahmen ergreifen, um Ihre IP-Rechte wirksam zu verteidigen und Verletzungen abzuwehren. Dies geht nur mit Hilfe effektiver Zollbehörden. Diese befinden sich beim Schutz der Rechte des geistigen Eigentums an den EU-Außengrenzen an vorderster Front. Um erfolgreich tätig werden zu können, sind sie jedoch im Vorfeld auf das aktive Engagement der Rechteinhaber durch Übermittlung aller relevanten Informationen angewiesen. Nur so können die Zollbehörden Waren, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen, leichter ermitteln und erforderliche Maßnahmen treffen. Wirksames Mittel ist ein Antrag auf zollbehördliche Beschlagnahmung.

Gemäß einer neuen Durchführungsverordnung (EU) 2020/1209 der Kommission vom 13. August 2020 müssen ab dem 15. September 2020 alle Rechteinhaber und ihre Vertreter, die einen neuen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden (AFA) stellen oder ihre bestehenden AFA ändern oder erweitern möchten, eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification number) nutzen. Die EORI-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die einem Wirtschaftsteilnehmer und Rechteinhaber von einer Zollbehörde auf Antrag zugeteilt wird und für Zollaktivitäten in der gesamten EU gilt. Mittels dieser EORI-Nummer erhält der Rechteinhaber Zugang zum künftigen EU-Zollhandelsportal für Rechte des geistigen Eigentums. Da ab Ende 2021 alle Anträge auf Tätigwerden, Änderung oder Verlängerungen nur noch elektronisch über das EU- oder ein nationales Zollhandelsportal eingereicht werden können, ist die EORI-Nummer essentiell. Der Antrag auf Tätigwerden kann – je nach geographischer Reichweite des Schutzrechts - national oder gleich unionsweit beantragt werden.

Wenn Sie Fragen haben zur Beantragung einer EORI-Nummer oder zum Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden, wenden Sie sich gerne an unsere Experten aus dem Bereichen IP und Zollrecht.

 

Die Autorin sowie Ihre gewohnten Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!

Micaela Schork, LL.M.
schork@tigges.legal
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Micaela Schork, LL.M.