Neues Förderinstrument des BMBF für Verbundprojekte zur Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik

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Die SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass Behörden dem Infektionsgeschehen auf allen Ebenen frühzeitig entgegengewirkt haben, das deutsche Gesundheitssystem dieser enormen Belastung aber nicht durchweg gewachsen war. An vielen Stellen haben sich im Rahmen der Patientenversorgung Schwachstellen in der Organisation gezeigt. Angesichts der fortdauernden Pandemie will die Regierung diese Schwachstellen durch ein umfangreiches innovationsförderndes Maßnahmenpaket zügig schließen. Diese Maßnahmen zielen insbesondere auf die Modernisierung des deutschen Gesundheitssystems durch Digitalisierung ab. Hier stehen beispielsweise Themen wie Telemedizin, Gesundheits-Apps, E-Rezepte und digitale Krankenakten im Mittelpunkt. So sollen insbesondere auch Medizintechnik-Unternehmen dabei unterstützt werden, Erkenntnisse aus andauernden oder überstandenen Epidemien oder Pandemien in die Erforschung und Entwicklung zukünftiger Innovationen einzubeziehen und verstärkt an Lösungen zu arbeiten, die das zielgerichtete Management der Patientenversorgung in derartigen Situationen optimieren.

In das Maßnahmenpaket reiht sich seit dem 3. August 2020 ein neues Förderinstrument des Bundesforschungsministeriums (BMBF) ein, das für Unternehmen der medizingewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, hier insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), von besonderem Interesse sein dürfte. Gefördert werden nun auch Verbundprojekte zum Thema „Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen mit innovativer Medizintechnik" und damit Kooperationen mit erfolgversprechenden Produkt-, Prozess- oder Dienstleistungsinnovationen für die Prävention und Versorgung epidemisch auftretender Infektionen im Bereich der Medizintechnik. Die Bekanntmachung finden Sie hier.

Gegenstand dieser neuen Förderung sind industriegeführte, auch risikoreichere und vorwettbewerbliche F&E-Vorhaben. Die thematischen Schwerpunkte liegen in der Medizintechnik zur Prävention von Infektionen, der Diagnostik von Infektionen und resultierenden Erkrankungen, der entsprechenden Therapie/Nachsorge, der Eindämmung von Infektionen sowie der Vernetzung von Versorgungs- und Industrieforschung zu epidemischen Infektionskrankheiten. Die Ergebnisse können Medizinprodukte oder auch medizinische Dienstleistungen sein. Wissenschaftlich-technologische Fragen und präklinische Untersuchungen werden genauso unterstützt wie frühe klinische Machbarkeitsstudien. Das BMBF hat dabei Konsortien zwischen Medizintechnikunternehmen, der klinischen Versorgung, akademischen Institutionen und/oder der Versorgungsforschung im Blick, die bei Auftreten von Infektionen mit epidemischer Reichweite Versorgungsabläufe optimieren sollen.

Die Förderung ist ein sinnvoller Anreiz zur Bildung von F&E-Kooperationen, ohne die heute nach einhelliger Meinung eine schnelle und zielgerichtete Erarbeitung von medizintechnischen Lösungen in diesem hochkomplexen Fachgebiet kaum möglich ist. Allerdings sind an die Förderung zahlreiche Anforderungen geknüpft, deren Umsetzung auch in rechtlicher Hinsicht herausfordernd sein können. Neben der Umsetzung der Förderrichtlinien dürfte vor allem die Wahl eines oder mehrerer geeigneter Kooperationspartner sowie die Gründung eines belastbaren Konsortiums eine nicht unerhebliche Hürde darstellen, denn F&E-Kooperationen sind mit einer Vielzahl von Rechtsfragen verknüpft. Neben kartellrechtlichen Fragestellungen geht es hier regelmäßig um Regelungen zur Resultatverantwortung, zum Aufgaben- und Terminplan sowie um Immaterialgüterrechte, die aus den Ergebnissen der Kooperation erwachsen. Im Vordergrund steht stets die ausgeglichene Teilhabe an der Förderung, aber ggf. auch späteren Verwertung der Innovationslösungen und Arbeitsergebnisse. Schon im Rahmen der Verhandlungen im Vorfeld der Bildung eines Konsortiums zeigt sich, ob von allen Beteiligten eine Zusammenarbeit „auf Augenhöhe" angestrebt wird oder ob einer der Beteiligten sich aufgrund der Größe des Unternehmens oder des Vorsprungs im Know-how mit Blick auf die Verwertung bevorrechtigt sieht. Hier gilt es, frühzeitig die Absichten und Ziele aller Beteiligten offen und direkt zu diskutieren und in Ausklang zu bringen.

Gern unterstützen Sie bei Ihren geplanten Förderprojekten und der Etablierung von Kooperationen  mit unseren Experten aus dem Healthcare- und F&E-Bereich.

 

 

Die Autorin sowie Ihre gewohnten Ansprechpartner stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung!

Micaela Schork, LL.M.

Micaela Schork, LL.M.
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