Praxiswissen: Aufatmen nach dem Richterspruch zur Erbschaftsteuer

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Paukenschlag zum Jahresende: Das Bundesverfassungsgericht wertet die massiven Steuerprivilegien für Firmenerben als Verstoß gegen das Grundgesetz. Steuerexperten und Wirtschaftsvertreter sind dennoch erleichtert.

„Kleine und mittlere Unternehmen können nach der Entscheidung aufatmen, denn die Verfassungsrichter halten eine steuerliche Privilegierung grundsätzlich für zulässig - sogar bis zu 100 Prozent", sagt unser Seniorpartner Dr. Guido Holler, Fachanwalt für Erb-und Steuerrecht gegenüber dem Handelsblatt. „Für kleine Betriebe wird sich künftig wohl wenig ändern, größere Unternehmen müssen sich allerdings auf höhere Steuerzahlungen einstellen."

Die bisherigen Regelugen dürfen noch bis zum 30. Juni 2016 angewendet werden. 

Einen wichtigen Unsicherheitsfaktor gibt es jedoch: „Das Gesetz kann rückwirkend bis heute, also den 17.12.2014 geändert werden. Bis zur Gesetzesreform gibt es deshalb keine Rechtssicherheit", warnt Dr. Guido Holler. „Von Übertragungen, die nicht zwingend nötig sind, würde ich deshalb vorerst abraten."

Den vollständigen Artikel im Handelsblatt finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen: Dr. Guido Holler