Dr. Guido Holler im Handelsblatt zum Thema "Falsche Steuerbescheide: Erben drohen Nachzahlungen"

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Fast jeder zweite Erbschaftsteuerbescheid in NRW ist falsch – zu diesem Ergebnis kommt der Landesrechnungshof (LRH) in Nordrhein-Westfalen nach der Prüfung von mehr als 1200 Bescheiden. Viele Erben haben zu wenig Steuern gezahlt. Doch sie sollten sich nicht zu früh freuen, denn den Erben können Nachzahlungen drohen.

In einem heute veröffentlichten Artikel der Zeitung Handelsblatt zu diesem Thema mit dem Titel "Falsche Steuerbescheide: Erben drohen Nachzahlungen" erläutert der TIGGES Erbrechtsexperte Dr. Guido Holler, dass sich auch die verspätete Ehrlichkeit lohnen kann. „Auch wenn die Tat schon entdeckt wurde, würde ich noch zu einer Selbstanzeige raten, in der die bisher verschwiegenen Vermögenswerte erklärt werden. Damit kann in der Regel eine Strafmilderung erzielt werden", sagt Dr. Guido Holler, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht aus Düsseldorf. „Eine Gestaltung darf aber nicht darauf abzielen, dass das Finanzamt nicht richtig prüft." Er ergänzt, dass Steuerersparnisse jedoch rechtssicher durch eine langfristige Nachfolgeplanung sowie rechtzeitige Schenkungen erzielt werden könnten.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen unsere Praxisgruppe Unternehmer-Familie-Vermögen gerne zur Verfügung.