TIGGES Partner und Arbeitsrechtsexperte Daniel Lüdemann, LL.M im Rhein-Wupper Manager zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

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Das Bundeskabinett hat Anfang Juni den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit (bzw. Zeitarbeit) und Werkverträgen beschlossen. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 01. Januar 2017 in Kraft.

In dem Artikel „Gesetz mit Macken" beleuchtet das Magazin Rhein-Wupper Manager in seiner aktuellen Ausgabe 5/2016 diesen vielfach diskutierten Gesetzesentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). TIGGES Partner und Arbeitsrechtsexperte Daniel Lüdemann, LL.M. erläutert die Schwachstellen und Konsequenzen der geplanten Reform. Er rät Personaldienstleistern und Entleihern sich auf die bevorstehenden Gesetzesänderungen eingehend vorzubereiten und neue angepasste Konzepte zu entwickeln.

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