Praxiswissen Transportrecht August 2017: Sperrung der Rheintalbahn - Schadensersatzansprüche

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Die Sperrung der Rheintalbahn beschäftigt den Güterverkehr. Durch einen Einbruch in der Bahntunnel-Baustelle bei Rastatt ist die Trasse zwischen Karlsruhe und Basel südlich von Rastatt voll für den Zugverkehr gesperrt. Wie die DB Netz AG am 22.08.2017 mitteilte, werden die umfangreichen Reparaturarbeiten noch bis zum 07.10.2017 andauern.

Die Sperrung belastet neben dem Personenverkehr insbesondere den Güterverkehr. Die Rheintalbahn wird täglich von rund 200 Güterzügen genutzt. Die Ersatzstrecken auf Straße und Schiene halten dem Güterverkehrsaufkommen nicht stand. Einschlägige Verkehrsverbände schätzen, dass sich die Umsatzausfälle alleine für die Güterbahnen auf circa 15 Millionen Euro pro Woche belaufen. Dabei sind weder die Schäden bei den Versendern/Empfängern der Güter noch bei der Infrastruktur berücksichtigt.

Für die betroffenen Unternehmen stellt sich die Frage, wer für die aufgelaufenen und weiter entstehenden Schäden aufkommen könnte. Unserer Auffassung nach sprechen gute Gründe dafür, dass die DB Netz AG als Infrastrukturbetreiber wesentliche Vertragspflichten verletzt hat. Nach den derzeit gültigen Zugangs- und Nutzungsbedingungen für das Schienennetz der DB Netz AG sind Baumaßnahmen nur unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden, die aber vorliegend wohl nicht einschlägig sind.

Wir empfehlen daher, die Ihnen durch die Streckensperrung entstandenen Schäden ausführlich zu dokumentieren. Als solche kommen z.B. umleitungsbedingte Mehrkosten, zusätzliche Personalkosten, entgangener Gewinn sowie Haftbarhaltungen von Seiten Ihrer Vertragspartner in Betracht.

Gerne prüfen wir für Sie mögliche Schadensersatzansprüche.

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