LKW-Kartell: Schadensersatz erfolgreich geltend machen ohne Prozesskostenrisiken

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Im Juli 2016 hat die Europäische Kommission nach jahrelangen Ermittlungen eine Geldbuße in Höhe von mehr als 2,9 Milliarden EURO gegen die LKW-Hersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault verhängt, da diese Lkw-Hersteller über 14 Jahre hinweg unter anderem Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen hatten. Gegen Scania dauern die Ermittlungen noch an, da dieser Hersteller nicht zu einer Einigung mit der Europäischen Kommission bereit war.

Seit dem Abschluss dieses Vergleichs zwischen der EU-Kommission und den fünf Herstellern wird in der Transportbranche sehr intensiv über die Geltendmachung von Schadensersatz diskutiert. Denn nach geltendem europäischem Recht können alle Personen und Unternehmen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten geschädigt wurden, vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadensersatz klagen. Ein Schadensersatzprozess gegen die betroffenen LKW-Hersteller ist aber dennoch keineswegs einfach oder risikolos. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis insbesondere der Nachweis, in welcher Höhe dem jeweiligen LKW-Käufer oder Leasingnehmer ein konkreter Schaden entstanden ist. Dieser Nachweis ist nur mit aufwändigen und kostspieligen Gutachten zu führen, die dann im Prozess vom Gericht gewürdigt werden müssen und denen die Kartellanten natürlich mit einer Vielzahl juristischer und kaufmännischer Argumente und Gegengutachten zu widersprechen versuchen.

Unsere spezialisierten Anwälte des Teams Transport & Logistik haben sich intensiv mit den Fragestellungen und Erfolgsaussichten rund um die Geltendmachung von Schadensersatz beschäftigt und stellen interessierten betroffenen Unternehmen gerne ein selbst entwickeltes Modell vor, das die Prozesskostenrisiken minimiert und gleichzeitig die Erfolgsaussichten optimiert. Gerne steht Ihnen Dr. Georg Jaster für eine Erläuterung der Vorgehensweise zur Verfügung.