Compliance

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Die Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und moralisch-ethischer Vorgaben (Compliance) ist für alle Unternehmen entscheidend und vor dem Hintergrund der Haftungsrisiken für Geschäftsführer, Vorstände und Organe ein elementarer Bestandteil der Unternehmensführung. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen sowohl national als auch international immer komplexer, so dass leicht eine Regelung oder eine Rechtspflicht übersehen werden kann. Verstöße beispielsweise im Steuer- oder Wettbewerbsrecht können zu drakonischen Strafen und erheblichen Reputationsschäden führen. Eine verantwortungsbewusste und langfristig orientierte Unternehmensführung kommt daher ohne ein Compliance Management System nicht aus.

Kern unseres Compliance Teams sind die beiden Partner Dr. Georg Jaster und Dr. Dominik Wagner, LL.M. Letzterer ist durch die Compliance Academy GmbH und das Viadrina Compliance-Center als Approved Compliance Officer zertifiziert. Seit 2018 komplettiert die verbundene Beratungsgesellschaft TIGGES DCO unser Beratungsangebot im Bereich Compliance.

So können wir Sie unterstützen:

  • Beratung zur Organ- und Geschäftsführerhaftung
  • Entwicklung und Implementierung von maßgeschneiderten Compliance Managementsystemen
  • Tax Compliance Management Systeme
  • Compliance im Zusammenhang mit Transaktionen
  • Compliance Audits & Risikoanalysen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Errichtung von Whistleblowing-Systemen
  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsverfahren im Wirtschaftsstrafrecht, u.a. Korruption, Geldwäsche, Betrug, Untreue

 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Georg Jaster
jaster@tigges.legal
+49 211 8687 145

Dr. Dominik Wagner, LL.M.
wagner@tigges.legal
+49 211 8687 125

Matthias Klagge, LL.M.
klagge@tigges.legal
+49 211 8687 134

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TIGGES Team Compliance

compliance IM fokus

AKTUELLES

08.12.2023

Dritte Ausgabe des Legal Industry Reviews (LIR) für Deutschland erschienen

Heute ist die dritte Ausgabe des Legal Industry Reviews (LIR) für Deutschland erschienen und bietet jede Menge spannenden Input zum deutschen Rechtsmarkt auch von TIGGES Autoren, u.a. zum aktuellen Stand des Immobiliensektors und aktuellen Themen im Bereich Compliance.

 

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Aktuelles

16.11.2023

Ab 17.12. gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für Unternehmen mit mehr als 50 MA

Die Uhr tickt ! Die gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems für jedes mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden gilt ab dem 17. Dezember - und damit auch die Bußgeldgefahr bei Nichtbeachtung der Umsetzungsverpflichtung.

 

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